Reinhaltungsverband
Steyr und Umgebung
Störfallinformation
gem. §
2, Zi. 6, lit. b der Störfallinformationsverordnung
BGBL
391/1994
Stand: Februar 2008
A) Betreiber der Zentralen Kläranlage mit einer
bewilligten Rohzulauffracht von mehr als 50.000 EGW (BSB5):
Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Steinwändweg 82, 4407 Steyr
B) Geschäftseinteilung:
Geschäftseinteilung des RHV (Stand: Mitgliederversammlung vom 27. 11. 2007)
C) Beschreibung der Funktionsweise der Kläranlage:
Die Kläranlage des RHV Steyr und Umgebung dient der mechanischen und biologischen Reinigung der Abwässer aus dem Verbandsgebiet (Stadt Steyr, Marktgemeinden Garsten, Sierning, Wolfern, Kronstorf, St. Peter in der Au und den Gemeinden Aschach/Steyr, Behamberg, Dietach, Haidershofen, St. Ulrich).
Die Kläranlage ist in der ersten Ausbaustufe für 120.000 EGW, bezogen auf die Abwassermenge und 140.000 EGW, bezogen auf die Verschmutzung (BSB5), ausgelegt, wobei der Anschluss der Industrie berücksichtigt ist. Es besteht die Möglichkeit, die Kläranlage um 50 % auf 180.000 EGW (Q) bzw. 210.000 EGW (BSB5) auszubauen.
Die Abwässer aus dem Verbandsgebiet gelangen nach Zusammenführung in einem Vereinigungsbauwerk vorerst zur Regenentlastung, in der die Mischwassermengen, die über der zweifachen Schmutzwassermenge + einfacher Fremdwassermenge (972 l/s) hinausgehen, abgeworfen und einem Regenüberlaufbecken (Volumen: 1920 m³) zugeleitet werden. Dieses dient zur Entfernung von absetzbaren Grob- und Sinkstoffen aus dem Mischwasser bei längerfristigen Regenereignissen. Das im Regenbecken mechanisch gereinigte Abwasser wird der Enns, der gespeicherte Beckeninhalt der Kläranlage, zugeleitet. Im Trockenwetterfall besteht die Möglichkeit, bei Zulauf von Öl, Benzin, leichtflüchtigen Stoffen sowie hochkonzentrierten Abwässern zum Schutz der Kläranlage, die Umleitung des Zuflusses in das Regenüberlaufbecken vorzunehmen. Nach der Regenentlastung wird das Abwasser der zweistraßigen Rechenanlage mit je einem Korbrechen (Spaltweite 10 mm) und zugeführt, wo Grobstoffe entfernt werden.
Nach Durchfluss des zur Mengenmessung dienenden Venturigerinnes gelangt das Abwasser in den zweistraßigen belüfteten Sandfang (l = 36 m, Querschnittfläche je Sandfang 10 m²)mit
integriertem Fettfang, in dem sowohl anorganische mineralische Schwerstoffe, als auch Fette und Öle abgeschieden werden. Die Räumung des Sand-Wassergemisches sowie des Schwimmschlammes erfolgt mittels Zwillingssaugräumern mit getrennten Tauchmotorpumpen und getrennten Schwimmschlammschildern.
Das Sand-Wassergemisch wird der Sandwaschanlage im Rechengebäude zugeführt und der Schwimmschlamm wird über den induktiven Durchflussmesser „Frischschlamm“ in die Voreindicker gepumpt. Bei Ölalarm (Ölwarngerät vor Sandfang) wird der Schwimmschlamm in eine Ölwanne, die sich bei -Sandfang - Zulauf befindet, gefördert. Nach dem Sandfang wird das Abwasser der letzten Stufe der mechanischen Reinigung, den beiden Vorklärbecken (je 1375 m³) zugeführt. Dort werden durch eine entsprechende Aufenthaltszeit die im Abwasser enthaltenen Fest- und Schmutzstoffe zum Großteil sedimentiert und mit zwei Schildräumern in die Schlammtrichter (3 je Becken) geschoben. Der Schwimmschlamm wird in zwei Schlammschächte gefördert. Der Frischschlamm aus den 6 Schlammtrichtern wird mittels Heberleitungen in die 2 Schlammschächte gefördert.
Anschließend erfolgt der Frischschlammabzug über die induktive Durchflussmessung „Frischschlamm“ in die Voreindicker.
Das mechanisch gereinigte Abwasser wird in die biologische Reinigungsstufe, bestehend aus Belebungsbecken, Nachklärbecken und Rücklaufschlammpumpwerk weitergeführt. In den beiden Belebungsbecken (je 5100 m³) befindet sich die Mikroorganismenmasse, der die organischen Schmutzstoffe im Abwasser als Nahrung dienen. Für Lebenstätigkeit und Vermehrung benötigen die Mikroorganismen Sauerstoff, der ihnen in den Belebungsbecken künstlich durch je 8 Rotoren, die einzeln je nach Sauerstoffbedarf zuschaltbar sind, zugeführt. Die Belüftung sorgt auch für eine intensive Durchmischung von Belebtschlamm und Abwasser und verhindert ein Absetzen der Mikroorganismen. Zusätzlich befinden sich in Beckenbodennähe Flügel, die für eine Durchmischung im unteren Bereich sorgen. In den Belebungsbecken erfolgt prozessgesteuert eine simultane Stickstoffentfernung. In den beiden Nachklärbecken (je 7655 m³) wird der Belebtschlamm durch Absetzen von nunmehr biologisch gereinigtem Abwasser getrennt. Durch Zusammenschluss zu größeren Bakterienflocken sinkt der Belebtschlamm zur Sohle des Nachklärbeckens ab und wird durch einen Rundräumer mit Boden- und Schwimmschlammschild zum Mitteltrichter gefördert und von dort über das Rücklaufschlammpumpwerk (3 Schneckenpumpen) wieder dem Belebungsbecken zugeführt. In den Rücklaufschlamm wird auch das zur Phosphatfällung nötige, basische Fällungsmittel, dzt. provisorisch, zudosiert. Ein Teil der Bakterienmasse, der für die Abwasserreinigung nicht mehr benötigt wird, wird als „Überschussschlamm“ abgezogen und mit dem Schwimmschlamm den Voreindickern zugeführt. Über die Ablaufrinne des Nachklärbeckens und dem Ablaufmessschacht wird das gereinigte Abwasser in die Enns (Vorfluter) abgeleitet.
Der im
Vorklärbecken anfallende „Primärschlamm“ wird zur Erhöhung des
Feststoffgehaltes und zur Verringerung der Menge in den Voreindicker (445 m³)
gepumpt. Im Voreindicker erfolgt die Eindickung des Frischschlammes durch das
umlaufende Krählwerk. An diesem Krählwerk sind Boden- und
Schwimmschlammschilder zur Schlammräumung angebracht. Der Abzug des
eingedickten Frischschlammes erfolgt vom Schlammtrichter über die Frischschlammleitungen
zu den zwei Faultürmen. Das Trübwasser wird über Beckenumlauf eingehängte
Ablaufrinnen in die, an die Eindicker angebauten Trübwasserschächte und von
dort in das Zulaufgerinne vor dem Sandfang eingeleitet. Der Sekundärschlamm (Überschussschlamm) wird
über die mechanische Überschussschlammentwässerung geführt und erfolgt unter
Beigabe von Polymeren eine entsprechende Eindickung. Von hier gelangt der so
entwässerte Dickschlamm direkt in die Faultürme. Der Schwimmschlamm aus der
Nachklärung, dieser wird über Ketträumer zu einem Abzugsschacht gebracht, wird
in einen weiteren Eindicker (Schwimmschlammeindicker) gepumpt, statisch
entwässert und ebenfalls dem Faulturm zugeführt.
Das Trübwasser gelangt in das Zulaufgerinne. In den beiden Faultürmen wird der entwässerte Schlamm durch mikrobielle Abbauprozesse um etwa 1/3 verringert. Dieser Abbau wird durch Anaerobier durchgeführt, die als Energie für ihre Lebensvorgänge Wärme benötigen. Die Heizung erfolgt über zwei außenliegende Wärmetauscher, die im Gegensystem auf der Schlammseite von den Frischschlammpumpen bzw. von den Umwälzschlammpumpen beschickt werden. Die Zufuhr der Heizenergie erfolgt durch die Abwärmenutzung des Gasmotors, sowie von den zwei Heizkesseln mit Gasbetrieb. Die innere Umwälzung und Schwimmschlammzerstörung erfolgt durch mechanische Umwälzung mit einem Steigrohr mit aufgesetztem Schwimmschlammzerstörer, die äußere Umwälzung wird mit drei Umwälzschlammpumpen, die im Keller des Betriebsgebäudes aufgestellt sind, durchgeführt. Der ausgefaulte, stabilisierte Schlamm wird über Steigrohre in die Schlammschächte an den Faultürmen zur weiteren Volumsreduktion dem Nacheindicker (445 m³) zugeführt. Die Funktionsweise des Nacheindickers entspricht der, der Voreindicker, nur wird der Faulschlamm der Schlammentwässerungsanlage (Kammerfilterpressen) zugeführt. Das anfallende Trübwasser wird über je drei Trübwasserpfeifen in Trübwasserschächte bei der Beschickung mit Frischschlamm abgeleitet und über die Trübwasserleitung in das Zulaufgerinne vor dem Sandfang eingeleitet.
Als Stoffwechselprodukt der Faulbakterien fällt hochwertiges Methangas an. Dieses wasserdampfgesättigte Faulgas wird über die Gasanfallsmessung, die Kiestöpfe und den Faulgasentschwefler dem Gasbehälter zugeführt.
Dabei handelt es sich um einen Trockengasbehälter mit 1500 m³ Speicherinhalt. Die Schaltung des Gasmotors, welche sich im Betriebsgebäude befindet, sowie der Heizungsbrenner, erfolgt in Abhängigkeit vom Füllstand des Gasbehälters. Die Zündung der Gasfackel erfolgt ebenfalls in Abhängigkeit vom Füllstand des Gasbehälters automatisch, und zwar vor Überfüllung des Gasbehälters.
Im Betriebsgebäude sind alle für den Betrieb der Kläranlage notwendigen Räume sowie die Sozialräume, die Werkstätte, eine Garage und der Gasmotorenraum untergebracht.
Das Areal der Kläranlage ist mit einer Schmalwand umschlossen. Der Grundwasserspiegel innerhalb der Schmalwand wird permanent abgesenkt, um das Auftreiben von leerstehenden Becken (insbesondere das Regenrückhaltebecken bei Trockenwetter) zu verhindern und dient diese auch zum Schutz des Grundwassers bei eventuellen baulichen Gebrechen, z.B. undichte Becken, Leitungsbruch usw. Die gesamte Kläranlage liegt im Schongebiet der TWVA des Wasserverbandes „Region Steyr“.
Im Bereich zwischen
Einfahrtstor und Eindicker besteht das Betriebsgebäude II, in dem die
Schlammübernahmestelle, sowie die Überschussschlammentwässerung untergebracht
sind. Im Erdgeschoss ist darüber hinaus noch das Labor und darüber liegend ein
Raum für ein künftiges Archiv, bzw. Büroräume.
D) Beschreibung der örtlichen Lage:
Die Zentrale Kläranlage liegt im Bereich des Steinwändweges Nr. 82 und sind hier im wesentlichen die Liegenschaften 1167/2, 1163/2, 1163/3, alle KG Gleink, Stadt Steyr, betroffen. Das gesamte Areal der Kläranlage liegt im Grundwasserschongebiet der Trinkwasserversorgungsanlage des Wasserverbandes „Region Steyr“. Unmittelbar an das Kläranlagengelände - dieses liegt linksufrig - grenzt das öffentliche Gewässer - Enns-Fluss - an und dient dieses als Vorfluter der Kläranlage. In unmittelbarer Nähe der ARA befinden sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, eine Tennisanlage sowie der Reitclub Steyr. In einer Entfernung von mehr als 250 m, und zwar in Richtung Nordwest bis West befinden sich Einfamilienhäuser. Die Wohnhäuser rechts der Enns liegen ungefähr in einer Entfernung von 350 m, und zwar in südöstlicher Richtung. In direkter östlicher Richtung liegt die Verbauung etwa 1,4 km entfernt, ebenfalls rechts der Enns.
E) Wettersituation
Im Raum Steyr herrscht zum überwiegenden Teil Westwetterlage und ist daher die nächst gelegene Siedlung in östlicher Richtung ca. 1,4 km von der Kläranlage entfernt. Lediglich an wenigen Tagen herrscht eine Ostwetterlage vor und liegt hier die Siedlung am Steinwändweg, wie vor erwähnt, in einer Entfernung von ca. 250 m.
F) Grundwasserverhältnisse
Über das Einzugsgebiet der TWVA des Wasserverbandes „Region Steyr“ bestehen umfangreiche Detailunterlagen. Im Bereich der Kläranlage fällt der Grundwasserstauer „Schlier“ vom Enns-Fluss in nordwestlicher Richtung in das Landesinnere ab. Das gesamte Areal der Kläranlage ist mit einer Schmalwand umschlossen und wird eine permanente Grundwasserabsenkung durchgeführt.
G) Hochwassersituation
Das Areal der Kläranlage liegt hochwasserfrei. Der Enns-Fluss liegt hier bereits im Staubereich des Kraftwerkes Staning. Bei Hochwasser wird lediglich der Kläranlagenablauf eingestaut und wird dadurch die Funktionsweise der Kläranlage nicht beeinträchtigt.
H) Energieversorgung
a) Fremdenergie:
Die Kläranlage wird über einen eigenen Trafo auf dem Kläranlagengelände eingespeist. Dieser Trafo steht im Eigentum der Energie AG Oberösterreich und wird dieser wahlweise vom Umspannwerk Steyr-Nord bzw. von der Versorgungsseite Haidershofen angespeist (Umschaltung erfolgt im Trafo nächst dem Bauernhaus Auer, Steinwändweg Nr. 66). Darüber hinaus wird die Kläranlage mit Erdgas versorgt und besteht auf dem Areal der Kläranlage eine Gasreduzierstation.
Es bestehen entsprechende Verträge mit dem Netzbetreiber Energie AG Oberösterreich und dem Stromlieferanten Energie AG Oberösterreich VertriebgmbH & Co KG (jeweils bzw. Rechtsnachfolger).
b) Eigenenergie:
Faulgas aus dem Faulprozess des Klärschlammes mit einem CH4-Gehalt von etwa 70 %. Weiters besteht eine Versorgungsleitung von der Mülldeponie der Stadt Steyr - diese liegt ca. 1,5 km flussabwärts des Kläranlagengeländes, und zwar ebenfalls linksufrig - und wird hier Deponiegas (> 50 % CH4) zur Kläranlage über eine Transportleitung geführt. Faul- und Deponiegas wird gemischt und über Zwischenspeicherung den Gasmotoren zugeführt.
c) Überschussenergie:
c1) elektrische Überschussenergie wird über eine Synchronisiereinrichtung direkt in das Netz der Energie AG Oberösterreich eingespeist. Diesbezüglich besteht ein Stromlieferübereinkommen mit der Verbund Austrian Power Grid.
c2) Überschusswärmeenergie wird in Form von Warmwasser über eine Fernwärme-leitung zur Firma Sommerhuber, Resthofstraße 69, 4400 Steyr, geleitet und wird Wärme über entsprechende Wärmetauscher entnommen. Auch hier bestehen entsprechende Verträge.
I) Wasserversorgung:
a) Fremdversorgung:
Die Kläranlage ist an die Trinkwasserleitung des öffentlichen Wasserleitungsanschlusses der Stadt Steyr angeschlossen und befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbrunnens ein Hydrant.
b) Eigenversorgung:
Infolge der permanent durchgeführten Grundwasserabsenkung ist eine Nutzwasserbrunnenanlage zu betreiben und dient das entnommene Wasser Reinigungszwecken, Löschzwecken usw.
J) Gas- und Feuermeldesystem
a) Gasmeldesystem:
In sämtlichen gasgefährdeten Räumen befinden sich Gasspürköpfe und werden diese zu einer zentralen Überwachungseinheit, wobei diese wiederum in die SPS der Kläranlage eingebunden ist. Im Störfall erfolgen entsprechende Alarmierungen und wird diesbezüglich auf den Alarmplan verwiesen.
Im Zuge der
Evaluierung wurde ein Explosionsschutzdokument erstellt und sind die
diesbezüglichen Ex-Zonen-Pläne bei den Gefahrenbereichen ausgehängt. Diese
liegen auch gesammelt bei der Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung und der FF
Steyr auf.
b) Feuermeldesystem:
Im Betriebsgebäude befindet sich ein dem Stand der Technik entsprechendes Feuermeldesystem und werden die Alarmmeldungen sowohl akustisch als auch optisch angezeigt. In Zeiten, in denen die Kläranlage nicht besetzt ist, erfolgt die Alarmmeldung über einen Sprachdurchsagerechner im Klartext an den Bereitschaftsdienst der Kläranlage. Auf den Alarmplan wird auch hier verwiesen.
Die
diesbezüglichen Brandschutzpläne sind in sämtlichen Bereichen ausgehängt
und liegen diese gesammelt bei der Betriebsleitung, der Geschäftsführung und
der FF Steyr auf.
K) Außenwirksames Gefährdungspotential
a) Einleitung feuergefährlicher
und explosiver Stoffe über die Kanalisation
b) Einleitung von wassergefährdenden Stoffen über die Kanalisation in die Kläranlage und in weiterer Folge in den Vorfluter (dies, wenn anlagetechnisch keine Möglichkeiten mehr zur Hintanhaltung von Einleitungen in den Vorfluter gegeben sind)
c) Einleitung von radioaktiven Stoffen über die Kanalisation
d) Brand im Bereich der Zentralen Kläranlage mit eventueller Explosionsgefahr
e) Austritt von Faul-, Deponie- bzw. Erdgas und damit verbunden Explosionsgefahr
zu a) bis e): auf die Festlegungen im Alarmplan wird verwiesen.
L) Alarmplan
Für die Kläranlage sowie alle übrigen Anlageteile des RHV existiert ein Alarmplan, wobei dieser mit dem Amtsinspektorat des Magistrates der Stadt Steyr, den Bezirksverwaltungs-behörden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr, dem Roten Kreuz, der BP-Dion Steyr, dem AI usw. abgesprochen ist. Der Alarmplan besteht aus den Check-Listen, getrennt nach Gefahrenursachen und jeweiligem Zeitpunkt (innerhalb/außerhalb der Normaldienstzeit), den Anlagebeschreibungen in gestraffter Form, den Sicherheitsdatenblättern, Bedienungs- und Wartungsvorschriften und dem Telefonregister.
M) Sicherheitseinrichtungen
Im
Alarmkasten (links vom Eingang zum Eindickerpumpwerk) befindet sich u.a. ein
Zentralschlüssel für sämtliche Schlösser des RHV! Gegen Anstecken eines
Schlüssels niedrigerer Hierarchie kann
der Zentralschlüssel abgezogen werden. Die Freigabe des angesteckten Schlüssels
kann nur durch die Geschäftsführung erfolgen.
a) pH-Kontrolle
Im Zulauf zur Kläranlage, und zwar unmittelbar vor dem Rechengebäude befindet sich ein selbstregistrierendes pH-Messgerät und sind die Ausgangssignale in die SPS bzw. in das Fernwirksystem eingebunden. Bei Über- bzw. Unterschreitung der vorgegebenen Grenzwerte wird automatisch Alarm ausgelöst.
b) Ölwarngerät
Im Rechengebäude befindet sich ein automatisch und permanent arbeitendes Ölwarngerät. Ölmengen, die über dem eingestellten Grenzwert liegen, werden als Störfall registriert und wird automatisch über die SPS und das Fernwirksystem Alarm ausgelöst, bei Alarmsituation wird automatisch der Zulaufschieber der Kläranlage geschlossen und die ankommende Abwassermenge in das Regenrückhaltebecken geleitet und somit abgespeichert.
c) Gaswarngeräte
c1) stationäre Geräte:
diesbezüglich wird auf Punkt J a) verwiesen.
Bei Alarmauslösung wird die Gaszufuhr durch Magnetventile automatisch unterbrochen.
c2) tragbare Geräte:
Auf der Kläranlage befinden sich im Alarmkasten (links des Eingangs zum Eindickerpumpwerk - somit außerhalb eines eventuellen Gefahrenbereiches) bzw. im Vorraum zur Schaltwarte mobile Gaswarngeräte. Hiebei handelt es sich um Einfachmessgeräte (explosive Gase) bzw. Mehrfachmessgeräte (explosive Gase, Schwefelwasserstoff, Sauerstoff und Kohlendioxyd).
d) Handscheinwerfer in EX-Ausführung
d 1)
Handscheinwerfer befinden sich im Vorraum zur Schaltwarte, in der Werkstätte und in den RHV-Fahrzeugen.
d 2)
Das elektrische Betriebspersonal verfügt
über Taschenlampen in Ex-Ausführung.
e) Sicherungsleinen,
Hosenträgergurte usw.
Sicherungsleinen, Hosenträgergurte mit Nackensicherung, Sicherungsleinen mit Fallstopp usw. befinden sich im Vorraum zur Schaltwarte bzw. in der Werkstätte und in den RHV-Fahrzeugen.
f) Schutzhelme
Schutzhelme sind an sämtliche Personen ausgegeben und stehen diese daher jederzeit zur Verfügung.
g) Einstieghilfen
Im Vorraum zur Schaltwarte sowie in den Kanalräumfahrzeugen befinden sich Einstieghilfen, bestehend aus einer Pressluftflasche mit 2 l Inhalt und 200 ata Druck, Reduzierventil und Maske.
h) Maßnahmen gegen Ertrinken
h1) bauliche Maßnahmen:
Entsprechende Sicherungseinrichtungen, wie Geländer usw., sind vorhanden.
h2) sonstige Maßnahmen:
In Gefährdungsbereichen sind Schwimmhilfen, wie Rettungsweste anzulegen bzw. sind die Personen mittels Sicherungsleinen entsprechend zu sichern. Darüber hinaus befindet sich im Vorraum zur Schaltwarte ein Rettungsring.
i) Elektroschutzausrüstung
Für die Betätigung des Hauptleistungsschalters bestehen die entsprechenden Sicherheitsanweisungen und befinden sich im Schaltraum ein Schutzhelm mit Visier sowie Schutzhandschuhe.
j) Feuerlöschhilfen
Handfeuerlöscher sind in ausreichender Anzahl in den Gefährdungsbereichen an leicht zugänglicher Stelle montiert. Darüber hinaus befindet sich in jedem Fahrzeug ebenfalls ein Handfeuerlöscher.
k) Erste-Hilfe-Einrichtungen
Erste-Hilfe-Kästen mit Arm- und Beinschienen, Verbandsmaterial usw. sind in ausreichender Anzahl vorhanden und ist auch eine Tragbahre im Vorraum zur Schaltwarte deponiert.
Im Vorraum zur Schaltwarte sind auch 2 Liter Press-Flaschen samt Schutzmasken und
ein Defibrillator untergebracht.
l) Einzelplatzsicherung
Gem. § 61 Abs. 6 ASchG sind für Arbeitnehmer, die in abgelegenen Arbeitsplätzen alleine tätig sind, mit entsprechend wirksamenen Überwachungsgeräten ausgestattet. Alarmmeldungen werden in die Zentrale geleitet und wird von dieser das das Rote Kreuz verständigt.
N) Überwachung des Abwasserzu- und -ablaufes, Vorfluter
a) Eigenüberwachung
Das zur Kläranlage fließende Abwasser wird permanent überwacht. Sowohl im Zulauf als auch im Ablauf der Kläranlage befinden sich mengenproportionale Probennehmer und werden täglich die entsprechenden Analysen im Rahmen der Eigenüberwachung erstellt.
Zusätzlich wird der Kläranlagenzulauf auf Radioaktivität täglich geprüft, wobei dies mittels eines von Seibersdorf entwickelten Gerätes (SSM1) und der dazu entwickelten Flüssigkeitssonde vorgenommen wird. Bei Überschreitung einer bestimmten Impulszahl werden Proben zur Analyse direkt nach Seibersdorf gesandt.
b) Fremdüberwachung
Die Fremdüberwachung wird im Rahmen der gesetzlichen Auflagen durchgeführt, wobei zusätzlich einmal jährlich eine Vollanalyse des Kläranlagenablaufes erstellt wird.
Im Abstand von 2 Jahren werden die Auswirkungen auf den Vorfluter (Gewässergütebeurteilung) untersucht.
Außerdem erfolgen laufende Kontrollen durch das Amt der OÖ LaReg, Gewässerschutzabteilung.
O) Schlammentwässerung
Die Schlammentwässerungsanlage des RHV befindet sich auf dem Areal der Mülldeponie der Stadt Steyr und liegt diese, wie bereits erwähnt, ca. 1,5 km flussabwärts der Kläranlage, und zwar am linken Ennsufer. Die Anlage wird nicht gesondert beschrieben, da diese keinen Anlageteil der Kläranlage darstellt (gesonderte, eigenständige wasserrechtliche Bewilligung!). Zwischen der Kläranlage und der Schlammentwässerungsanlage bestehen folgende Leitungen: Schlammleitung, Filtratwasserleitung und Deponiesickerwasserleitung, Deponiegasleitung und Steuerleitung. Diese Leitungen führen zum überwiegenden Teil ebenfalls durch das Schongebiet der Stadt Steyr und bestehen hier gesonderte Festlegungen.
Umlegungen
der Leitungen im Bereich der im Jahr 2000 freigegebenen Nordspange (B 122 a);
Bescheid des LH von OÖ vom 1.08.1997, Zl.: UR-300344/22-1997;
P) Bewilligungen:
a) wasserrechtliche
Bewilligungen:
Genehmigung der Satzungen Bescheid des LH von OÖ vom 2.3.76, Wa-302/3-76
Generelles Projekt des RHV Bescheid des LH von OÖ vom 12.3.76, Wa-1486/1-76
Detailprojekt ZKA, 1. Ausbaustufe Bescheid des LH von OÖ vom 27.5.80, Wa-1464/4-80
ZKA, wr. Kollaudierung Bescheid des LH von OÖ vom 16.12.88, Wa-3208/4-80
Schlammentwässerungsanlage Bescheid des LH von OÖ vom 21.2.85, Wa-142/1-85
ZKA, Wasserbuchbescheid Bescheid des LH von OÖ vom 16.2.89, Wa-990/3-89
SEA, wr. Kollaudierung Bescheid des LH von OÖ vom 8.6.89, Wa-3185/4-88
ZKA wr. Kollaudierung und
wr. Bew. Nutzwasserbrunnen Bescheid des LH von OÖ vom 8.5.90, Wa-200217/4-90
SEA, Konsensantrag für die Ab-
leitung von Filtrat- und Deponie-
sickerwasser Bescheid des LH von OÖ vom 21.9.92, UR-300344/7-92
ZKA, Fremdschlammeinbringung
wr. Bewilligung u. Überprüfung Bescheid des LH von OÖ vom 15.12.92, Wa-200217/33-92
gefährliche Wasserinhaltsstoffe
Bis 30.09.2002 Bescheid des LH von OÖ vom 21.07.1997, UR-300344/19-97
ZKA, Anpassung an den Stand der
Technik und Adaptierungs-
maßnahmen, wr. Bewilligung Bescheid des LH von OÖ vom 12.08.1998, Wa-200217/96-98
--“-- wr. Überprüfung Bescheid des LH von OÖ vom 11.6.2003, Wa-200217/141-03
ZKA, Neufestsetzung der
Wassermengen, 1. BA Bescheid des LH von OÖ vom 11.8.2003, Wa-200217/143-03
Nutzwasserversorgung ARA,
Ennswasserentnahme wr. Bew. Bescheid des LH von OÖ vom 10.11.2005, Wa-204409/13-2005
RHV Satzungen
letztgültige Änderung Bescheid
des LH von OÖ vom 12.1.2006, Wa-700056/134-2006
b) Wasserbuch
Evidenzblatt Magistrat Steyr, Postzahl 402/0170
c) sonstige Bewilligungen
ZKA, naturschutzrecht. Bewilligung Bescheid Magistrat Steyr vom 15.7.80, Agrar-3728/80
OKA Stromversorgung ZKA energie-
rechtliches Bewilligungs- und Prüfungs-
verfahren Bescheid OÖ LaReg vom 12.10.85, Zl.: En-4113/2-92
gasrechtliche Bewilligung Bescheid Magistrat Steyr vom 29.5.84, Zl.: En-1600/84
Errichtung einer Aufzugsanlage,
baubehördliche Bewilligung Bescheid Magistrat Steyr vom 21.11.85, Bau 6-1782/76
Errichtung einer Aufzugsanlage;
Benützungsbewilligung; Bescheid Magistrat Steyr vom 23.7.85, Bau 6-1782/76
Privatfernmeldeanlage für Not-
rufübertragung Bescheid der PT-Dion für OÖ, GZ: 34/858-6/85
Fernwirkanlage - Funkbewilligung Bescheid der Republik Österreich - Fernmeldebüro
für OÖ und Salzburg vom 22.07.93, GZ: 333377-7/92
vom 31.01.96, GZ 337715-JD/95
Arbeitsstättenbewilligung Bescheid Magistrat Steyr v. 23.10.98, GeBA-32/97
Arbeitsstättenbewilligung
Änderung Bescheid Magistrat Steyr v. 13.08.99, GeBA-32/97
Funkbewilligung Ergänzung: Bescheid der Republik Österreich
vom 24.09.1996, GZ 100586-JD/96
vom 23.04.1999, GZ 106230-JD/98
vom 28.06.1999, GZ 101531-JD/99
vom 07.10.1999, GZ 102892-JD/99
vom 12.04.2000, GZ 100310-JD/00
vom 17.12.2003, GZ.102414-JD/03
vom 08.09.2004, GZ 101326-JD/04
vom 28.08.2006, GZ. L101083-JD/06
vom 16.03.2007, GZ. L100211-JD/07
Giftbezugslizenz Bestätigung des Amtes der OÖ LaReg, Wasser-rechtsabteilung. vom 27.10.2004, gültig bis 26.10.2009.
Elektrizitätsrechtl. Bew. für
BHKW-Neu Bescheid OÖ LaReg vom 26.5.03, EnRo-103354/26-03
Deponie-/Klärgas-Öko-
Stromanlage Bescheid OÖ LaReg vom 6.6.03, EnRo-104320/3-03
Q) Information der Behörden und der Öffentlichkeit
a) Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig bestehender Explosionsgefahr sowie bei Zulauf explosiver Stoffe im Abwasser wird die allenfalls betroffene Öffentlichkeit durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr bzw. die Exekutive entsprechend verständigt. Dies geschieht mittels Einsatzfahrzeugen, die die betroffenen Gebiete befahren und über Lautsprecherdurchsagen die Bevölkerung über die möglichen Gefahren und die zu setzenden Verhaltensmaßnahmen informieren. Im Katastrophenfall ist die Bevölkerung auch aufgerufen, die Radiogeräte anzustellen, zumal über die Regionalprogramme des Rundfunks entsprechende Durchsagen durchgegeben werden.
Die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen sind:
Im Brandfall: Türen und Fenster verschlossen halten.
Bei Explosionsgefahr: Fenster und Türen öffnen und Bereiche in den Wohnungen bzw. Häusern aufsuchen, die einen Schutz vor eventueller Splitterwirkung bieten.
b) Ein Kurzauszug der Störfallinformation sowie die wesentlichsten Zu- und Ablaufwerte der Kläranlage sind im Schaukasten auf dem Areal der ARA (entlang des Wanderweges unmittelbar neben dem Ennsfluß) gut sichtbar permanent ausgehängt.
c) Information im Wege des Amtsblattes der Stadt Steyr alle 2 Jahre.
d) Abhaltung eines Tages der Offenen Tür mit entsprechender Informationsmöglichkeit für die Bevölkerung und laufend Abhaltung von Führungen.
e) Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, nach telefonischer Vereinbarung, detaillierte Auskünfte über die Störfallinformation bzw. die Betriebsdaten der Kläranlage zu erhalten. Diesbezüglich ist das Einvernehmen mit der technischen Geschäftsführung des RHV herzustellen.
f) Laufende Mitteilung der Betriebswerte an die Wasserrechtsbehörde (Landeshauptmann von OÖ) – monatlich.
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