Mülldeponie der Stadt Steyr :
| 4407 Steyr, Mühlstraße 2a | |
| 77381 | |
| 77381-74 | |
| ara@rhv-steyr.at |
| Betriebsleitung: | Ing. Christian Hofer |
| Stellvertreter: | Ing. Hellmut Zlabinger |
| Mo, Di, Mi | 7.00 - 12.00 Uhr und 12.20 - 15.45 Uhr | |
| Do | 7.00 - 12.00 Uhr und 12.20 - 15.15 Uhr | |
| Fr | 7.00 - 11.45 Uhr | |
| Für den Betrieb der Mülldeponie sowie der Schlammentwässerung ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet und dieser kann im Bedarfsfall im Wege der Stadtleitzentrale der Bundespolizeidirektion Steyr (Tel.: 059-1334140210) erreicht werden. |
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Konsensinhaber: Stadt Steyr Betreiber: Arealgröße: ca. 8 ha |
Kurzbeschreibung:
Die Größe des Areals der Mülldeponie beträgt ca. 8 ha und ist dieses mit einer Dichtwand umschlossen. Innerhalb dieser Umschließung wird der Grundwasserspiegel permanent um mindestens 1,0 m gegenüber dem außerhalb der Deponie befindlichen Grundwasserspiegel abgesenkt. Dadurch wird ein hydraulisches Gefälle erzeugt, sodass Grundwasser nur von außen in den Deponiekörper eindringen kann (Qualmwasser). Das Deponiesickerwasser, sowie das bei der Schlammentwässerung anfallende Filtratwasser werden wiederum der Kläranlage zugeleitet. Das entstehende Faulgas wird durch Erzeugung eines Unterdrucks im Deponiekörper aktiv abgesaugt und über eine Gasreinigungsanlage (Molekularsiebanlage im Druckwechselverfahren) der Zentralen Kläranlage zur weiteren Nutzung zugeführt. Die Beheizung des Betriebsgebäudes der Schlammentwässerung erfolgt vorrangig ebenfalls mit Deponiegas (Ersatzenergie Heizöl Extra-leicht).
Ein Teilbereich der Mülldeponie wurde 1992 als Altlast ausgewiesen. Nach Vornahme der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen wurde die Altlast 08 seitens des Umweltbundesamtes im November 2002 ALS GESICHERT ausgewiesen.
Siehe
auch http://www.umweltbundesamt.at/Umweltsituation/Altlasten/Verzeichnisse
Die
Mülldeponie Steyr wurde als Reststoffdeponie gemeldet.
Es ist zu beachten, dass der Altlastenbeitrag für Reststoffdeponien anzuwenden ist.
Auf die ab 1.7.2009 gültige Deponieordnung und Deponietarifordnung wird verwiesen.
Aufgrund dieser Bestimmungen wird daher im Einzelfall eine Abklärung hinsichtlich der Deponierfähigkeit von Abfällen zu treffen sein. Die Betriebsleitung der Mülldeponie bzw. der Leiter der Deponieeingangskontrolle steht für entsprechende Auskünfte zur Verfügung.